Nur Personen, die ein bestimmtes, im Arzneimittelgesetz genau definiertes Studium oder eine bestimmte Ausbildung in einem Assistenzberuf erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen die sog. Sachkenntnis, um hauptberuflich als Pharmaberater Angehörige der Heilberufe über Arzneimittel fachlich zu informieren.
Diese Sachkenntnis wird unter bestimmten beruflichen und studienmäßigen Vorbedingungen auch sog. Quereinsteigern behördlich zuerkannt, wenn diese an einer Weiterbildung zum Geprüften Pharmareferenten teilgenommen und eine Prüfung vor der IHK bestanden haben.
Die Akademien und Ausbildungszentren spielen also bei der Qualifizierung von Pharmareferenten eine zentrale Rolle: