Rechtsgrundlagen Zivilrecht (Managementmodul III.8)
Die Verrechtlichung der Arbeitswelt macht auch vor der Pflege nicht halt und damit vor den Anforderungsprofilen und Aufgabenbereichen des Managements in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von ,"Stationsleitungen/Verantwortlichen Pflegefachkräften" und "Pflegedienstleitungen". Zunehmend benötigen sie spezifische Kenntnisse des "Rechts der Pflege" als Bezugswissenschaft, insbesondere des Sozialversicherungs- und Verfahrensrechts, aber auch des Wettbewerbs-, des Zivil-, Haftungs- und Arbeitsrechts, um in einer Krankenhaus- oder Pflegeeinrichtung leitend oder fördernd tätig sein zu können.
Zielgruppe: Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen und nachgewiesener Berufserfahrung, die in diesen Berufsfeldern in einer inhaltlichen oder organisatorischen Führungsfunktion auf der Ebene des Managements arbeiten oder sich auf die Übernahme der Führungsfunktion einer Abteilung im Gesundheitswesen vorbereiten, z. B. als ,"Stationsleitung im Krankenhaus", "Verantwortliche Pflegefachkraft", "Pflegedienstleitung im ambulanten Dienst" oder "Wohnbereichsleitung".
Lernziele: Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Managementmoduls werden die Rechtssystematik und die Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung kennen.
Studiendauer: 1 Woche
Präsenzstunden: 5 (1 Tag)
Abschluss: Zertifikat
Studiengebühren: 142 €
Anbieter
Hochschulakademie für Gesundheits- und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH
90419 Nürnberg
Tel: 0800 - 10 20 580
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