Kurzprofil

  

Pflegegutachter/in

Zweites berufliches Standbein: Pflegegutachten haben die Funktion, die Pflegebedürftigkeit und deren Grad festzustellen, damit entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden können. Häufig werden freie Pflegegutachter hinzugezogen, wenn es darum geht, fehlerhafte Gutachten zu widerlegen oder Leistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren einzuklagen. Durch die Ausbildung erfahren Sie, wie Sie ein Gutachten erstellen, worauf die Gerichte achten, aber auch, wie Sie ihre Haftung eingrenzen und folgenschwere Fehler vermeiden. Sie erlernen die wichtigsten Gesetze und deren Anwendung im Bereich Pflege. Und Sie ergänzen Ihr Wissen, um Pflegediagnosen und Pflegekonzepte zu erstellen und Betroffenen Hilfestellungen zu bieten.

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Zum Premiumeintrag Institut für berufliche Weiterbildung
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