Das neue Studiensystem und die Hochschuleinrichtungen
Die Europäischen Bildungsminister haben die Einführung eines neuen Studiensystems bis zum Jahr 2010 beschlossen (Bologna, 1999). Es basiert auf zwei Stufen, und zwar auf den in in sich abgeschlossenen Abschnitten Bachelor und Master:
Das
Bachelor-Studium vermittelt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Es dauert an Hoch- bzw. Fachhochschulen mindestens 3, höchstens 4 Jahre. In dieser Zeit werden grundlegendes Fachwissen, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt. Je nach Fachrichtung erhält der Titel einen unterschiedlichen Zusatz: Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.). Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen. Bachelorstudiengänge können von Fachhochschulen und Universitäten auch dann durchgeführt werden, wenn dort keine entsprechenden Masterstudiengänge angeboten werden.
Das
Master-Studium dient der weiteren fachlichen Vertiefung. Es setzt den erfolgreichen Abschluss einer Bachelorausbildung voraus, meist mit einem bestimmten Examensergebnis. Das Master-Studium dauert in der Regel 2 Jahre und ermöglicht einen Hochschulabschluss, der bis zur Promotion führen kann. Der Master, mittlerer akademischer Grad zwischen Bachelor und Doctor, entspricht dem Magister in Geisteswissenschaften Master of Arts, dem Diplom in Natur- und Wirtschaftswissenschaften Master of Science oder Master of Business Administration. Die einzelnen Masterstudiengänge unterscheiden sich darin, ob sie "stärker anwendungsorientiert" oder "stärker forschungsorientiert? ausgerichtet sind; das Profil für den Masterstudiengang legen die jeweiligen Hoch- bzw. Fachhochschulen fest. Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Masterstudiengänge können von Fachhochschulen und Universitäten auch dann durchgeführt werden, wenn dort keine entsprechenden Bachelorstudiengänge angeboten werden.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge gilt
gleichermaßen:
- Sie können sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten eingerichtet werden.
- Die Studienleistungen werden im Rahmen eines Leistungssystems studienbegleitend geprüft, so dass ein konstantes Leistungsniveau entstehen soll.
- Studiendauer und -struktur sind an allen Fachhochschulen und Hochschulen ähnlich.
- Die Studiengänge schließen mit einer Abschlussarbeit ab und sind international anerkannt.
Hier ein Überblick über die aktuellen deutschen
Hochschuleinrichtungen:
Den Status von
Universitäten haben neben den traditionellen Universitäten auch die
Technischen Hochschulen und
Technischen Universitäten, deren Schwerpunkt in den Natur- und Ingenieurwissenschaften liegt. Gleichgestellt sind außerdem
Bundeswehrhochschulen und
Medizinische Hochschulen.
Die
Fachhochschulen wurden 1970/71 als neuer Hochschultyp in das Hochschulsystem der Bundesrepublik Deutschland integriert. Sie erfüllen einen eigenständigen Bildungsauftrag, der geprägt ist durch Praxisbezug in der Lehre, in der Regel integriertes Praxissemester sowie Professoren, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation Berufspraxis außerhalb der Hochschulen gesammelt haben. Ein gutes Viertel der Fachhochschulen besteht aus nicht-staatlichen Einrichtungen. Sie unterliegen aber weitgehend denselben rechtlichen Bestimmungen wie die staatlichen Fachhochschulen. Hinsichtlich der Größe, der Anzahl der Studierenden sowie der angebotenen Studiengänge bestehen erhebliche Unterschiede, was zur besonderen fachlichen und regionalen Profilierung einzelner Fachhochschulen beiträgt
Pädagogische Hochschulen dienen ausschließlich oder überwiegend der Ausbildung von Kandidaten für das Lehramt an der Grund-, Haupt- und Sonderschule (teilweise Realschule).
Kunst- und Musikhochschulen bieten alle Fachrichtungen einer künstlerischen Berufsausbildung an.
Die seit 1970 in einzelnen Bundesländern entstandenen
Gesamthochschulen wurden 2002/2003 aufgelöst bzw. umbenannt.
Theologische und kirchliche Hochschulen sind von der katholischen oder evangelischen Kirche getragene Hochschulen, die eine wissenschaftliche Ausbildung auf theologischem Gebiet anbieten.
Berufsakademien wurden erstmals 1974 in Baden-Württemberg als Modellversuch eingerichtet. Sie sind keine Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes. Berufsakademien verbinden eine fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Studienakademie mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Betrieb im Sinne eines dualen Systems. In einigen Bundesländern bestehen sie heute als staatliche Einrichtungen, in anderen als staatlich anerkannte Einrichtungen privater Träger. Während der Ausbildung wechseln Studienphasen an der Akademie und berufspraktische Phasen in den Ausbildungsstätten ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Diplomprüfung wird ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht (z.B. als Diplom-Ingenieur, Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Betriebswirt mit dem Zusatz Berufsakademie).
Verwaltungsfachhochschulen sind eine Spezialform der Fachhochschulen, an denen ausschließlich der Beamtennachwuchs in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet wird.
Private Hochschulen: Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht nicht staatliche Hochschulen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen des Landesrechts die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Hochschule erhalten. Eine staatlich anerkannte Hochschule kann nach näherer Bestimmung des Landesrechts Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen. Das an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossene Studium ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes.
Redaktion der Agentur Quaas, 2005